Gemäß Artikel 29 der Geschäftsordnung des Piräus Heims für Kinder und Jugendliche besteht das Hauptziel darin, Minderjährigen beiderlei Geschlechts Schutz zu bieten. Dieser Schutz umfasst die Bereitstellung von Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Schuhen, medizinischer Behandlung, Rückführung, Arbeitssuche, Sorge für die Aufnahme in eine geeignete Einrichtung oder Berufsschule.